Luenx zum Thema Immobilien
Begriffserklärung:
Liegenschaften, also unbewegliche Sachen; im Recht Bezeichnung für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das Grundbuch.
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